Statement: Änderung des Thüringer Waldgesetz

Quelle: prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Thüringer Landtag verabschiedet erneute Änderung des Waldgesetzes 

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das in § 10 Absatz 1 Satz 2 ThürWaldG a.F. geregelte Verbot von Windenergieanlagen im Wald, des seit 2020 geltenden Thüringer Waldgesetz für verfassungsrechtlich und nichtig erklärte, wurde im Thüringer Landtag im Dezember 2023 eine Änderung eben jenes Waldgesetzes verabschiedet - mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD.

Der neue Gesetzesentwurf der FDP enthält mit dem § 10 Abs. 3 Satz 2 ThürWaldG. eine Regelung, die ebenfalls Hürden bei der Errichtung von Windrädern oder anderen Bauvorhaben im Wald hinzufügen würde: „Die Ausgleichsaufforstung soll nicht auf für den landwirtschaftlichen Betrieb bestimmten Flächen vorgenommen werden“. Begründet wird dies knapp mit der Notwendigkeit der Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung in Hinblick auf den Russland-Ukraine-Krieg.

Das Problem: Abseits von Agrarflächen gibt es in Thüringen kaum Möglichkeiten zur Ausgleichsaufforstung. Daher kritisieren unter anderem der NABU, der Thüringer Bauernverband, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und der Bund. Aufgrund einer fehlenden Konkretisierung von „für den landwirtschaftlichen Betrieb bestimmten Flächen“ können zudem Flächen nicht zur Aufforstung genutzt werden, die lange nicht mehr zur Agrarproduktion dienen oder bei denen es sich um versiegelte Betriebs- bzw. Lagerflächen handelt.

Überdies ist eine Kompensationsaufforstung auch notwendig bei der Bebauung von Waldflächen, die keine Bäume enthalten oder von Borkenkäfern befallen sind und die Gesetzesänderung würde nicht ausschließlich für Windenergieanlagen gelten, sondern für alle Bauvorhaben im Wald, was eine steigende Konkurrenz um noch freie Aufforstungsflächen zur Folge haben würde. Ergänzt werden muss, dass das Gesetz als "Soll-Regel" formuliert ist, was bedeutet, dass Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter in bestimmten Fällen Ausnahmen durchsetzen dürfen. Fraglich ist, wie oft es dazu kommen würde. Da mit dieser Gesetzesänderung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken einhergehen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch diese Änderung wieder in Karlsruhe landen wird.


Hintergrund Informationen

Zum ausführlichen prometheus Statement
Zum Gesetzesentwurf
Zur Meldung „Bundesverfassungsgericht kippt Verbot von Windenergieanlagen in Waldgebieten in Thüringen“