Bundesverfassungsgericht kippt Verbot von Windenergieanlagen in Waldgebieten in Thüringen

Quelle: BVerfG / MDR

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat entschieden, dass das Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.

Die belastende Vorschrift verbat ausnahmslos die Errichtung von Windenergieanlagen in Waldgebieten. Da dies in das Eigentumsrecht eingreift, ist der Paragraph nicht gerechtfertigt. Die Verfassungsbeschwerde wurde von Eigentümer:innen von Waldflächen in Thüringen erfolgreich gestellt, die ihre Waldflächen für den Bau von Windenergieanlagen nutzen möchten.

Mehrere Verbände in der Branche hatten sich gegen den Gesetzesentwurf ausgesprochen, denn so können bereits ausgewiesene Kahlschlag- oder Kahlfraßflächen genutzt werden, die für den dringenden Ausbau der Erneuerbaren benötigt werden.

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