Wind-an-Land-Gesetz tritt in Kraft

Quelle: Bundesregierung / BWE

Am 1. Februar 2023 ist das Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) in Kraft getreten. Damit gibt der Bund den Ländern konkrete Ziele zum Ausbau der Windenergie vor und geht somit einen wichtigen Schritt zur Erreichung der Klimaziele.

Die bundesweite Verordnung, die im Juli 2022 verabschiedet wurde, sieht vor, bis 2032 2% der Landesflächen für Windenergieanlagen auszuweisen. Bis 2027 sollen 1,4% der Bundesfläche für Windenergie bereitstehen, das Repowering wird in diesem Schritt besonders wichtig sein. Derzeit sind 0,8% der Bundesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen, allerdings sind aber nur 0,5% tatsächlich verfügbar.

Um das 2%-Ziel im angegebenen Zeitraum zu erreichen, werden Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt. Denn werden die Flächenziele nicht fristgerecht ausgewiesen, verliert das entsprechende Bundesland seine Planungshoheit. Regelungen zu Mindestabständen können dabei nach wie vor von den Bundesländern vorgegeben werden, solange diese mit dem 2%-Ziel vereinbar sind. Andernfalls treten diese außer Kraft. Um auch den Naturschutz zu berücksichtigen, wird zukünftig die artenschutzrechtliche Prüfung nach einem Bundesstandard erfolgen.

Der Bundesverband Windenergie begrüßt die zentralen Regelungen für die Zukunft der Windenergie in Deutschland. Nun müssen die Bundesländer die Vorgaben möglichst schnell umsetzen, und dabei auch Handlungsanweisungen für behördliche Verfahren geben. Dennoch sollen aber noch weitere Regelungen, insbesondere für kurzfristige Flächenmobilisierung durch den Bund geschaffen werden. Zudem wünscht sich der Verband, dass das 2%-Ziel bereits 2027 erreicht wird und der Ausbau der Windkraft somit noch weiter beschleunigt wird. Einige Bundesländern setzten sich dies bereits zum Ziel, diesem Beispiel sollten andere folgen.


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