Wind-an-Land-Gesetz in Thüringen und Bürgerbeteiligungen

Quelle: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Das Wind-an-Land-Gesetz ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Dies bedeutet für Thüringen, dass bis Ende 2027 1,8% und bis 2032 2,2% der Landesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen werden sollen.

Die Windenergie ist in Thüringen die ertragreichste Erneuerbare Energie und wird für die Energiewende in Thüringen eine zentrale Rolle spielen.

Zudem steigert der Ausbau der Windenergie im Land die regionale Wertschöpfung, stärkt das Land Thüringen als Standort und erhöht die Unabhängigkeit von fossilen Importen. Das Umweltministerium möchte nun auch ein Windbeteiligungsgesetz durchsetzen, damit Kommunen und Bürger:innen noch mehr von der Windenergie profitieren können. Dies ist eine weitere Grundlage neben dem Siegel Faire Windenergie, das bereits Anwendung findet. Planungsregionen sind nun gefragt, den schnellen Ausbau von Windkraftanlagen umzusetzen.


Zum Bericht des Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz