Diese werden nun im Bundestag diskutiert. Die Hilfe soll einen wichtigen Beitrag zum beschleunigten Ausbau von Windenergie auf Land und See sowie für den Ausbau von Stromnetzen leisten. Die Hilfen bilden die Grundlage für Bundesländer, Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und Stromnetze zu beschleunigen.
Konkret soll die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung und die artenschutzrechtliche Prüfung entfallen, wenn bereits eine strategische Umweltprüfung stattgefunden hat. Dabei müssen Betreiber beweisen, dass sie die artenschutzrechtlichen Richtlinien befolgen, und wenn dies nicht der Fall ist, entsprechenden Ausgleich umsetzen.
Die EU-Notfallverordnung wurde im Dezember 2022 beschlossen und gilt für alle Verfahren von Windenergie auf Land und See sowie für Stromnetze mit einer Leistung von mindestens 110 kV, die vor dem 30.06.2024 gestartet sind. Auch bereits gestartete Verfahren werden berücksichtigt. Neben den Vorgaben der Verordnung für nationale Umsetzung gibt es auch direkt anwendbare Regelungen. Dazu gehört, dass das Repowering-Prüfverfahren beschleunigt und vereinfacht wird. Zudem werden auch Verfahren der Solar- und Umweltenergie simpler.